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Neue Bestimmungen für die Eintragung von Repäsentanzen |
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Am 4. Januar 2010 hat die State Administration for Industry and Commerce (SAIC) neue Regelungen für die Eintragung von Repäsentanzen bekannt gegeben. Diese betreffen sowohl neu zu gründende Repäsentanzen durch Ausländer als auch schon bestehende Repräsentanzen.
Im einzelnen besagen die Bestimmungen folgendes:
- Das Mutterunternehmen muss bereits seit mehr als zwei Jahren bestehen.
- Zusätzlich zur Registrierungsbescheinigung muss auch ein Referenzschreiben der Bank notariell und amtlich beglaubigt werden.
- Die Gründungsurkunde einer Repräsentanz ist jetzt nicht mehr für drei Jahre gültig, sondern nur noch für ein Jahr. Alle bereits bestehenden Repräsentanzen werden eine für ein Jahr gültige Registrierungslizenz bekommen, wenn sie ihre aktuelle Eintragungsurkunde verlängern.
- Bei der alljährlichen Erneuerung der Lizenz einer Repräsentanz muss ein notariell und amtlich beglaubigtes Registrierungsschreiben des Mutterunternehmens bereitgestellt werden.
- Es darf einschließlich des Vorstandvorsitzenden nicht mehr als vier ausländische Repräsentanten geben.
Für bereits bestehende Repräsentanzen mit mehr als vier ausländischen Vertretern (inklusive des Vorstandvorsitzenden) wird die SAIC keine Verringerung der Anzahl verlangen. Es werden jedoch keine weiteren ausländischen Repräsentanten akzeptiert.
Die örtliche Behörde der Verwaltung für Industrie und Handel (AIC) wird alle Informationen der Repräsentanz, den Firmensitz eingeschlossen, innerhalb von drei Monaten überprüfen, nachdem die Repräsentanz ihre Gründungsurkunde erhalten hat.
Die Bestimmungen im chinesischen Original sind hier zu finden.
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