Managementtraining für Chinesen in Deutschland | CBAM, EUDR und LkSG – Herausforderungen für chinesische Unternehmen, Köln, 18. April 2024
In den letzten Monaten hat die EU eine Reihe von wichtigen Gesetzesinitiativen vorangetrieben und umgesetzt, die erhebliche Auswirkungen auf Unternehmen haben werden, die auf dem europäischen Markt tätig sind. Was beinhalten diese Gesetze, welche Unternehmen sind davon betroffen und wie können die Anforderungen dieser neuen Gesetze aus Sicht eines Unternehmens in der Praxis umgesetzt werden? Dieses Trainingsseminar konzentriert sich auf die Herausforderungen, denen chinesische Unternehmen gegenüberstehen: der EU-CO2-Grenzausgleichsmechanismus, die EU-Entwaldungsverordnung und das deutsche Gesetz zur Sorgfaltspflicht in der Lieferkette.
Am 18. April 2024, im Rahmen der von der IHK Köln und der Deutsch-Chinesischen Wirtschaftsvereinigung (DCW) organisierten Reihe „Managementtraining für Chinesen in Deutschland“, hatten wir die Ehre, Herrn Qun Huang, Rechtsanwalt und Partner bei Taylor Wessing, zu begrüßen. Er bot den Teilnehmern eine professionelle Perspektive auf die rechtlichen Anforderungen der drei neu verabschiedeten Gesetze.
Das Trainingsseminar wurde von Frau Guofeng Su, Manager Corporate Relations China, moderiert. Herr Frank Hemig, Leiter des Bereichs Beratung und Dienstleistungen der IHK Köln, begrüßte die Teilnehmenden herzlich. Danach stellte Herr Huang zunächst kurz die historischen Ursprünge des EU-CO2-Grenzausgleichsmechanismus (Carbon Border Adjustment Mechanism, CBAM) vor: Vom Pariser Abkommen der Vereinten Nationen über die EU-Klimaschutzverpflichtung und den Green New Deal, wie z. B. die Angleichung der Steuerpolitik an die Kohlenstoffemissionsvorschriften und die Ankurbelung der Wirtschaft durch den Umweltschutz, bis hin zu den Rechtsvorschriften der EU-Klimaschutzverpflichtung umriss er die rechtlichen Entwicklungen und führte den Teilnehmern so vor Augen, dass der Klimawandel eine globale Herausforderung ist, die eine globale Lösung erfordert. Durch die Erläuterung spezifischer gesetzlicher Bestimmungen gab Herr Huang sodann eine detaillierte Einführung in den Anwendungsbereich und den Zeitpunkt des Inkrafttretens des EU-CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM), die Verpflichtung zur Deklaration vor der Einfuhr von Waren, die Strafen bei Verstößen gegen die Verpflichtungen und die Gegenmaßnahmen für chinesische Unternehmen.
Anschließend erläuterte Herr Huang die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR), einschließlich ihres konkreten Inhalts und der Verpflichtungen, der anwendbaren Waren oder Produkte und der Verbote, der Sorgfaltspflicht, der Verpflichtung zur Sammlung und Aufbewahrung von Informationen und Dokumenten, der Verpflichtung zur Risikobewertung oder -minimierung, der vereinfachten Sorgfaltspflicht und der Verpflichtungen von Betreibern und Händlern sowie der entsprechenden EU-CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) und die entsprechenden Maßnahmen.
Nach einer kurzen Teepause erläuterte Herr Huang das deutsche Lieferketten-Sorgfaltspflichtgesetz (LkSG). Im Vergleich zu den beiden vorangegangenen Regularien wurde das LkSG früher eingeführt, weswegen hier bereits einige praktische Fälle betrachtet werden konnten. Herr Huang gab eine detaillierte Einführung in das Gesetz bezüglich des Anwendungsbereichs, den rechtlichen Verpflichtungen und deren Schutzziele, der entsprechenden Risikobewertungsanalyse und Präventivmaßnahmen sowie der Gegenmaßnahmen für chinesische Unternehmen.
In der abschließenden Diskussions- und Fragerunde beantwortete Herr Huang die Fragen der teilnehmenden chinesischen Unternehmer aus praktischer Sicht. Wir danken Herrn Huang für seinen informativen Vortrag, der IHK Köln für die Unterstützung und allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern für ihre rege Beteiligung. Wir freuen uns auf die nächste Ausgabe dieser Seminarreihe vor und freuen uns auf ein Wiedersehen mit Ihnen!
Guofeng Su